Rückabwicklung von Altersvorsorgeverträgen
Fehler erkennen. Beiträge zurückholen. Vermögen sichern.
Viele Lebens- und Rentenversicherungen, die vor 2007 abgeschlossen wurden, sind heute weder rentabel noch transparent. Hohe Kosten, niedrige Erträge – und das bei Verträgen, die eigentlich Sicherheit bieten sollten.
Doch es gibt gute Nachrichten: Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und die aktuelle deutsche Rechtsprechung (§ 5a VVG a.F.) ermöglichen bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung die Rückabwicklung dieser Altverträge – inklusive möglichem Schadensersatz.
Das Beste:
Wir prüfen Ihre Verträge kostenfrei und unverbindlich. Unsere Juristen und Finanzmathematiker analysieren Ihre Police – Sie zahlen nur im Erfolgsfall, und das prozentual vom zugesprochenen Schadensersatz.
Und: Wenn eine Kündigung nötig ist, übernehmen wir diese für Sie. Dank unserer juristischen Begleitung holen wir dabei oft deutlich mehr für Sie heraus, als es Privatpersonen allein möglich wäre.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Beitragsrückforderung bei fehlerhafter Belehrung
- Schadensersatzanspruch möglich
- Kostenfreie Prüfung – kein Risiko
- Erfolgsbasierte Vergütung nur bei positiver Rückabwicklung
- Pfändungssicher & inflationsgeschützt neu investieren
- Klarheit statt Vertragsdschungel